Ihr Ziel ist unser Auftrag!
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Finanzierung / Kostenträger

Die Kosten der Eingliederungshilfe übernimmt i.d.R. der Landschaftsverband Rheinland. Dieser bewilligt die Fachleistungsstunden. Grundlage für die Abrechnung der im Hilfeplan bewilligten Fachleistungsstunden sind die in der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung festgelegten Bestimmungen. Die Fachleistungsstunden sind durch die betreute Person i.d.R. wöchentlich auf einem Quittierungsbeleg zu quittieren.

Es wird in der Regel direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Hierzu muss vom Betreuten eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden. Sollte der Betreute / die Betreute dem nicht zustimmen, so kann monatlich unmittelbar mit dem Betreuten / der Betreuten abgerechnet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Betreute / die Betreute einen Anteil zu den Leistungen des Leistungsträgers übernehmen muß, oder die ganze Finanzierung aufgrund eines über den Freibetrag hinausgehenden Einkommens zu tragen hat. Für diesen Fall ist das Entgelt bis spätestens zwei Wochen nach Rechnungsausstellung zu entrichten.
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