Ihr Ziel ist unser Auftrag!
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Finanzierung / Kostenträger

 

Die Kosten der Eingliederungshilfe übernimmt i.d.R. der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Dieser bewilligt die Fachleistungsstunden. Grundlage für die Abrechnung der im BEI_NRW bewilligten Fachleistungsstunden sind die in der Leistungs- und Vergütungssvereinbarung festgelegten Bestimmungen. Die Fachleistungsstunden sind durch die betreute Person monatlich auf einem Quittierungsbeleg zu quittieren.

Es wird in der Regel direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Hierzu muss vom Betreuten eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden.  Sollten die Leistungsempfänger dem nicht zustimmen, erfolgt die monatliche Abrechnung direkt mit ihnen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Betreute / die Betreute einen Anteil zu den Leistungen des Leistungsträgers zu übernehmen oder die ganze Finanzierung aufgrund eines über den Freibetrag hinausgehenden Einkommens zu tragen hat. Für diesen Fall ist das Entgelt bis spätestens zwei Wochen nach Rechnungsausstellung zu entrichten.

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