Qualitätssicherung der Leistung
Die Mitarbeiter des BeWo Amrath arbeiten zum Einen auf der Grundlage der von dem Landschaftsverband Rheinland vorgegebenen Qualitätsstandards und zum Anderen nach den ergänzenden Qualitätsstandards –
erarbeitet in der Steuergruppe Sucht, Psychiatrie & Behinderung – welche im Februar 2012 freiwillig gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss erklärt, 2013 und deren Einhaltung mit Zertifikat am 29.01.2014
bestätigt wurden.
Folgende Qualitätsstandards seien hier beispielhaft zu nennen:
Mit den Leistungsempfängern wird ein rechtsverbindlicher Betreuungs-vertrag geschlossen,
die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Hilfeplanes, welcher regelmäßig fortgeschrieben wird,
der Dienst ist verpflichtet, im Interesse der optimalen Versorgung der Betreuten, passgenaue Hilfen auch anderer Träger bei der Hilfeplanung zu berücksichtigen,
der Dienst unterstützt seine Leistungsempfänger darin, die notwendigen Hilfen zu erhalten,
die Kontaktzeiten orientieren sich am Hilfebedarf der betreuten Person,
die Betreuungsleistung wird stets dokumentiert ,