Ziel des ambulant betreuten Wohnens
Durch das ambulant betreute Wohnen soll dem Hilfesuchenden – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung – die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, die Fähigkeit zur Bewältigung der Alltagsanforderung ohne Hilfe ermöglicht, langfristig eine Abstinenz angestrebt und ein stationärer Aufenthalt vermieden werden. Individuell soll des Weiteren, soweit die körperlichen und psychischen Voraussetzungen dies zulassen, eine Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden.
Als Einzelziele seien hier insbesondere zudem
genannt.
Eine Konkretisierung der Ziele werden mit Hilfe des BEI_NRW individuell erarbeitet und festgehalten.
Zudem wird zwischen Leistungserbringer (Nicole Amrath) und Leistungsempfänger zu Beginn ein Betreuungsvertrag geschlossen, der für beide Seiten bindend ist.