Ihr Ziel ist unser Auftrag!
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Ziel des ambulant betreuten Wohnens für Suchtkranke

Durch das ambulant betreute Wohnen soll dem Hilfesuchenden – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung bzw. Suchtmittelabhängigkeit – die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, die Fähigkeit zur Bewältigung der Alltagsanforderung ohne Hilfe ermöglicht, langfristig eine Abstinenz angestrebt und ein stationärer Aufenthalt vermieden werden. Individuell soll des Weiteren, soweit die körperlichen und psychischen Voraussetzungen dies zulassen, eine Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden.

Als Einzelziele seien hier insbesondere zudem

  • der Erhalt oder die Beschaffung eines Wohnraums (Beschaffung nur in Ausnahmefällen möglich, da die Voraussetzung i.d.R. eine eigene Wohnung ist. Stichwort: Selbständiges Wohnen)
  • eine möglichst selbständige Lebensführung und die Förderung der weitestgehenden Unabhängigkeit von Betreuung
  • die Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Suchtmittelabhängigkeit
  • eine angemessene und sinnvolle Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Erkennen und Ausbauen der Kompetenzen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Mobilität und Orientierung

genannt.

Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine Konkretisierung der Ziele jeweils im Hilfeplan individuell erarbeitet und festgehalten.

Zudem wird zwischen Leistungserbringer (Nicole Amrath) und Leistungsempfänger (Betreute/r) zu Beginn ein Betreuungsvertrag geschlossen, der für beide Seiten bindend ist.

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