Ziel des ambulant betreuten Wohnens für Suchtkranke
Durch das ambulant betreute Wohnen soll dem Hilfesuchenden – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung bzw. Suchtmittelabhängigkeit – die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, die Fähigkeit
zur Bewältigung der Alltagsanforderung ohne Hilfe ermöglicht, langfristig eine Abstinenz angestrebt und ein stationärer Aufenthalt vermieden werden. Individuell soll des Weiteren, soweit die
körperlichen und psychischen Voraussetzungen dies zulassen, eine Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden.
Als Einzelziele seien hier insbesondere zudem
genannt.
Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine Konkretisierung der Ziele jeweils im Hilfeplan individuell erarbeitet und festgehalten.
Zudem wird zwischen Leistungserbringer (Nicole Amrath) und Leistungsempfänger (Betreute/r) zu Beginn ein Betreuungsvertrag geschlossen, der für beide Seiten bindend ist.