Qualitätssicherung der Leistung
Die Mitarbeiter des BeWo Amrath arbeiten zum Einen auf der Grundlage der von
dem Landschaftsverband Rheinland vorgegebenen Qualitätsstandards und zum Anderen nach den ergänzenden Qualitätsstandards – erarbeitet in der Steuergruppe Sucht, Psychiatrie & Behinderung –
welche im Februar 2012 freiwillig gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss erklärt, 2013 überprüft und deren Einhaltung mit Zertifikat am 29.01.2014 bestätigt wurden.
Folgende Qualitätsstandards seien hier beispielhaft zu
nennen:
- Mit den Leistungsempfängern wird ein rechtsverbindlicher Betreuungs-vertrag
geschlossen,
- die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten BEI_NRW, welcher regelmäßig
fortgeschrieben wird,
- der Dienst ist verpflichtet, im Interesse der optimalen Versorgung der Betreuten, passgenaue
Hilfen auch anderer Träger bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen,
- der Dienst unterstützt seine Leistungsempfänger darin, die notwendigen Unterstützungen zu
erhalten,
- die Kontaktzeiten orientieren sich am Unterstützungsbedarf der betreuten
Person,
- die Betreuungsleistung wird stets dokumentiert ,
- Übergabe-, Dienst- und Fallbesprechungen finden in den einmal wöchentlich durchgeführten Team-
und den Großteambesprechungen statt,
- es werden regelmäßig Supervisionen durchgeführt,
- es werden regelmäßig Jahresberichte erstellt,
- der Dienst beteiligt sich nicht am Lohndumping, sondern trägt durch ein Gehalt / Honorar,
welches den formalen Qualifikationen und Aufgabenstellung, sowie einer Vergütung bei vergleichbarer Tätigkeiten entspricht, zur Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte bei,
- wie bereits aufgeführt, ist ein eigens dafür abgestellter Mitarbeiter während der
einmal wöchentlich stattfindenden, allgemeinen Öffnungszeiten direkt erreichbar,
- im Rahmen eines Beschwerdemanagements können Beschwerden / Anregungen etc. auf verschiedenen
Wegen an mich, die Anbieterin herangetragen werden. Sie wird durch die Anbieterin direkt aufgenommen (persönlich, telefonisch, via Email, schriftliche Mitteilung, via Kontaktformular) oder
durch Dritte zugetragen (z.B. über Bezugsbetreuende, Gruppensprecher oder Gruppensprecherin). Selbstverständlich können Beschwerden jeder Art auch durch die Leistungsempfänger direkt an den LVR
weitergetragen werden. I.d.R. folgt dann eine sofortige Bearbeitung inkl. Weiterer, durchzuführender Schritte. Zur Dokumentation wird u.a. das Beschwerdeformular geführt, welches bis zum Abschluss
kontinuierlich weitergeführt wird. Der Vorgang befindet sich im Beschwerdeordner, welcher für niemanden, ausser der Anbieterin, zugänglich ist. Bis zum Abschluss erfolgt eine vierwöchentlich
Wiedervorlage, sowie zusätzlich nach Bedarf. Nach Abschluss wird der Ordner nochmals für die statistische Auswertung am Anfang des Folgejahres gezogen.
- da das BeWo Amrath keinerlei Formen von Gewalt toleriert, fließen ebenfalls sämtliche im
Gewaltschutzkonzept verankerten Gedanken und (präventiven) Maßnahmen in die tägliche Arbeit mit ein,
- Regelmäßige Durchführung von Zufriedenheits-befragungen für die Leistungsempfänger (mittels
eines standardisierten Fragebogens) zur kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung der Betreuungsqualität.