Ihr Ziel ist unser Auftrag!
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Vertretungsregelung

Im Krankheits- und Urlaubsfall werden die Fälle von dem für die Vertretung zuständigen zuständigen Mitarbeiter übernommen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Vollvertretung von den Klienten i.d.R. nicht gewünscht wird, so dass es sich meist um eine sog. „Notfallvertretung“ (bei einer "Notfallvertretung" handelt es sich um eine Vertretung im Bedarfsfall; d.h. der Klient kann sich bei Bedarf an die Vertretung seines Bezugsbetreuers wenden) handelt. In Einzelfällen wird, sofern gewünscht oder angezeigt, eine Vollvertretung durchgeführt.

Zusätzlich zu dieser internen Vertretungsregelung gibt es noch einen Kooperationsvertrag hinsichtlich möglicher Vertretungen mit dem BeWo Anbieter Auxilio (www.bewo-auxilio.de), auf den im Bedarfsfalle zurück gegriffen werden kann.

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